Stadtlohn passt Abwassergebühren und Feuerwehr-Satzung an
In Stadtlohn (Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen) gibt es Neuigkeiten aus der Verwaltung. Im Amtsblatt Nr. 11 vom 5. August 2026 wurden verschiedene rechtliche Änderungen veröffentlicht.
Ein wichtiger Punkt betrifft das Geld: Die Stadt hat am 4. August 2026 die 12. Änderungssatzung zur Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen beschlossen. Damit wird die Regelung vom Dezember 2014 erneut angepasst. Wie hoch die Gebühren genau ausfallen, geht aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervor; die Details stehen im vollständigen Dokument des Amtsblatts.
Auch bei der Feuerwehr gibt es eine Änderung. Am 30. Juli 2026 wurde die vierte Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung verabschiedet. Damit werden die internen Regeln für die Feuerwehr der Stadt angepasst.
Zusätzlich gibt es eine Information für Grundstückseigentümer in der Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn. Dort werden Liegenschaftsvermessungen durchgeführt. Die betroffenen Menschen können die entsprechenden Unterlagen einsehen, wie es das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vorsieht.
Wer die genauen Texte der Satzungen lesen möchte, kann das Amtsblatt als PDF-Dokument herunterladen oder den Newsletter der Stadt abonnieren.
Quelle: Stadtlohn – zur Originalmeldung