Siegen: Neue Regeln für Autos im Friedhofswald
Im Friedhofswald in Siegen (Nordrhein-Westfalen) wird es ruhiger. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine naturnahe Bestattung unter Bäumen. Allein im letzten Jahr waren es über 500 Fälle. Das Problem dabei: Die vielen Autos haben den Hauptweg im Wald beschädigt, da dieser nicht für den starken Verkehr ausgelegt ist.
Deshalb gibt es seit dem 1. Januar 2026 eine neue Regelung. Die Friedhofsverwaltung gibt für neue Bestattungen keine Genehmigungen mehr aus, damit man mit dem Auto in den Wald fahren darf. Die Stadt will damit die Natur schützen und die Gefahr von Waldbränden bei Trockenheit senken. Außerdem sollen die Trauerfeiern nicht durch Autos gestört werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer bereits vor dem 1. Januar 2026 ein Grab erworben hat, darf unter bestimmten Bedingungen weiterhin fahren. Das gilt für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis (Kennzeichnung „G“) oder einem ärztlichen Attest, sofern eine enge Beziehung zum Grab besteht. Diese Menschen dürfen nur auf dem Hauptweg und im Schritttempo fahren.
Die Schranken am Ende der Schützenstraße und an der Straße „An den drei Pfosten“ können von Berechtigten selbst geöffnet werden. Das Fahren ist aber nur zu festen Zeiten erlaubt: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bleiben die Schranken zu. Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollatoren können die Schranken jederzeit über einen Nebenweg umfahren. Rettungskräfte und die Polizei kommen im Notfall immer durch.
Diese strengen Regeln gelten nur für den Friedhofswald. Auf den anderen Friedhöfen in Siegen können berechtigte Menschen weiterhin Ausnahmegenehmigungen zum Befahren beantragen.
Quelle: Siegen – zur Originalmeldung