Hausbrand in Siegen: Fünf Menschen verletzt
Am Montagvormittag gegen 10:08 Uhr ging bei der Feuerwehr in Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen) der Notruf ein. In der Gilbergstraße im Stadtteil Eiserfeld brannte ein Gebäude. Als die ersten Retter eintrafen, standen Teile des Hauses bereits in Flammen.
Die Feuerwehrleute suchten das Gebäude sofort mit Atemschutzgeräten ab, um zu sehen, ob noch jemand im Haus war. Dabei fanden sie niemanden. Weil das Feuer schnell an Kraft gewann, konnten die Männer und Frauen zunächst nur von außen löschen. Besonders wichtig war es, dass die Flammen nicht auf den Wald neben dem Haus übergriffen. Deshalb bauten die Einsatzkräfte eine sogenannte Riegelstellung auf.
Später drangen die Teams unter Atemschutz in das Gebäude vor, um die letzten Glutnester zu löschen. Um an die Brandherde zu kommen, mussten sie Teile des Dachs aufbrechen. Ein Fachmann vom Technischen Hilfswerk prüfte dabei, ob das Haus noch stabil genug war oder einzustürzen drohte.
Insgesamt fünf Menschen wurden verletzt. Zwei Kinder und drei Erwachsene wurden vom Rettungsdienst versorgt und in Krankenhäuser gebracht. Acht Menschen verloren durch den Brand ihr Dach über dem Kopf. Das Ordnungsamt organisierte für sie eine Notunterkunft.
Weil sehr viel dicker Rauch aufstieg, schickte die Feuerwehr über das Modulare Warnsystem des Bundes (MOWAS) eine Warnung an die Bevölkerung. Als das Feuer gegen 11:50 Uhr unter Kontrolle war und der Rauch nachließ, wurde die Warnung kurz vor Mittag wieder aufgehoben. Gegen 13 Uhr war das Feuer komplett gelöscht, danach folgten noch Kontrollen und Sicherungsarbeiten.
Rund 100 Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des THW waren im Einsatz. Damit die Stadt trotzdem geschützt blieb, wurde eine extra Wachbesetzung organisiert.
Wie es zu dem Brand kam und wie hoch der Sachschaden ist, ist noch nicht bekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Ob und inwieweit sich jemand strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.