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Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital

Abbildung Screen Handy mit QR Code Foto: Foto: Gemeinde Seefeld&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss sich an neue Regeln gewöhnen. Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Zuständigkeiten für Bauanträge.

Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für das Bauantragsverfahren.

Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellen möchte, kann dies nicht mehr auf dem alten Weg tun. Die Anträge müssen nun digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg.

Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat eine Broschüre zum Thema Starkregen veröffentlicht, die online eingesehen werden kann. Zudem gibt es für Hausbesitzer ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist.

Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine führen. Wenn Hunde frei laufen, erschrecken die Wildtiere oder werden im schlimmsten Fall sogar verletzt.

Interessierte an der Ortsgeschichte können sich zudem über den zweiten Band der Chronik von Seefeld informieren, der nun verfügbar ist.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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