Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Ablauf ihrer Vorhaben. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die gesetzliche Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dies eine gesetzliche Neuerung ist.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen, um die Eignung des Hauses zu prüfen. Zudem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung.
Auch im Wald ist Vorsicht geboten: Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung