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Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt

Collage von verschiedenen Manga Titelseiten für Kinder und Jugendliche Foto: Foto: Bücherei Hechendorf&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss sich an neue Regeln halten. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit für Bauanträge.

Für alle Hausbesitzer und Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung bei den Behördengängen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge nicht mehr wie bisher eingereicht werden. Stattdessen erfolgt die Abgabe digital beim Landratsamt Starnberg.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass diese Änderung auf einer gesetzlichen Neuregelung basiert. Wer also plant, in dem neuen Jahr ein Bauvorhaben zu starten, sollte die digitalen Wege nutzen, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Neben der Bauregelung gibt es weitere Hinweise für die Bewohner. So gibt es nun eine neue Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld, die als Band 2 erschienen ist. Zudem bietet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen an, die über die Gemeinde eingesehen werden kann.

Auch im Wald ist Vorsicht geboten: Die Gemeinde bittet Hundebesitzer dringend darum, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. Ohne Leine schrecken die Hunde das Wild auf, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass Tiere gerissen werden.

Wer zudem über eine Solaranlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen geeignet ist.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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