Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für diesen Prozess.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für Hausbesitzer im Ort. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Hinweis zum Naturschutz in den Wäldern: Hundebesitzer werden gebeten, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Interessierte an der Ortsgeschichte können zudem den zweiten Band der Chronik von Seefeld lesen. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung, die über die Gemeinde eingesehen werden kann.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung