Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Zuständigkeiten im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für die Antragsteller.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat eine Broschüre zum Thema Starkregen veröffentlicht, die über die Gefahren und den richtigen Umgang mit extremen Regenfällen aufklärt.
Zudem gibt es für Hausbesitzer, die über Solaranlagen nachdenken, eine Hilfe vom Landkreis. Im neuen Online-Solarkataster lässt sich prüfen, ob das eigene Dach für Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen geeignet ist.
Ein Aufruf gibt es außerdem für Hundebesitzer: In der aktuellen Saison sollen die Hunde im Wald an der Leine geführt werden. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung