Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge nicht mehr wie bisher eingereicht werden. Die gesetzliche Zuständigkeit ändert sich.
Wer ab diesem Datum ein Bauvorhaben plant, muss seinen Antrag digital einreichen. Zuständig für die Bearbeitung ist dann das Landratsamt Starnberg. Die Gemeinde Seefeld weist daher darauf hin, dass die Unterlagen elektronisch übermittelt werden müssen.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, um die Bürger besser vor Wetterextremen zu schützen. Zudem gibt es für Hausbesitzer ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist.
Auch im Naturraum gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine führen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere im Wald aufgeschreckt oder verletzt werden.
Wer mehr über die Details zum digitalen Bauantrag wissen möchte, kann die Neuerungen in den Unterlagen der Gemeinde einsehen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung