Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Die Unterlagen müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage planen, ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Solaranlage geeignet ist.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine nehmen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung