Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für Hausbesitzer und Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Wer ab dem 1. Januar 2025 ein Bauvorhaben plant, kann die entsprechenden Anträge nicht mehr wie gewohnt einreichen.
Die gesetzliche Zuständigkeit im Bauantragsverfahren wurde geändert. Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde Seefeld weist darauf hin, dass die Unterlagen elektronisch übermittelt werden müssen.
Neben der digitalen Bauverwaltung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Da die Saison begonnen hat, sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Wenn Tiere ohne Leine querfeldein laufen, schrecken sie das Wild auf oder verletzen es im schlimmsten Fall.
Wer sich für den Schutz vor Unwettern interessiert, kann eine Bürgerbroschüre zum Thema Starkregen nutzen, die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bereitgestellt wird. Für Geschichtsinteressierte ist zudem der zweite Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld erschienen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung