Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr wie bisher eingereicht werden. Die Unterlagen müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Für diejenigen, die eine Solaranlage auf ihr Haus bauen wollen, gibt es nun ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Gebäude für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist. Zudem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, die über die Gefahren und den Schutz informiert.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine nehmen. Wenn Hunde ohne Leine durch den Wald laufen, schrecken sie das Wild auf oder verletzen die Tiere im schlimmsten Fall.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem die neue Chronik Band 2 zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung