Schwetzingen: Wohngeldanträge online nur noch mit BundID
In Schwetzingen (Baden-Württemberg) wird der digitale Weg zum Wohngeld komplizierter. Ab dem 1. September 2026 können Anträge über das Portal Service BW nur noch eingereicht werden, wenn die Nutzer eine sogenannte BundID besitzen.
Die BundID ist eine Art digitaler Ausweis. Sie sorgt dafür, dass die Identität der Antragsteller sicher geprüft wird. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann sich ein entsprechendes Konto einrichten. Die Stadt rät dazu, dies frühzeitig zu erledigen, damit es beim Antrag nicht zu Verzögerungen kommt.
Wer keine BundID nutzen möchte oder den Weg über das Portal scheut, hat aber eine Alternative. Die Stadt Schwetzingen lässt weiterhin zu, dass Anträge als PDF-Datei per E-Mail verschickt werden. Die Unterlagen können direkt an die Adresse [email protected] gesendet werden.
Die Wohngeldstelle bittet alle Betroffenen, die neue Regelung im Hinterkopf zu behalten, falls sie den Online-Weg bevorzugen.