Schwerin: Partei „Lobbyisten für Kinder“ nicht bei Landtagswahl
Die Partei „Lobbyisten für Kinder“ wird bei der Landtagswahl am 20. September 2026 nicht antreten können. Zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Liste der Partei zurückgewiesen, weil eine wichtige Frist verpasst wurde. Die Partei wehrte sich dagegen und legte Beschwerde beim Landesverfassungsgericht in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ein.
Das Gericht hat diesen Antrag nun verworfen. Damit ist auch der Wunsch nach einer vorläufigen Entscheidung hinfällig. Es gibt keine Chance mehr, die Zulassung noch zu retten. Insgesamt stehen nun 19 Landeslisten endgültig fest, die bei der Wahl antreten dürfen.
Für die Wahlbehörden bedeutet das Ergebnis Sicherheit. Innenminister Christian Pegel erklärte, dass die Vorbereitungen in den Kommunen bereits abgeschlossen seien. Jetzt können die Aufträge an die Druckereien sofort rausgehen. Das Ziel ist es, dass die Menschen ihre Unterlagen für die Briefwahl so schnell wie möglich bekommen.
Die Kreiswahlleiter geben den Druck der Stimmzettel nun umgehend frei. Gleichzeitig bereiten die Gemeinden den Versand vor. Sobald die Zettel aus der Druckerei geliefert werden, sollen die Briefwahlunterlagen direkt an die Bürger verschickt werden.
Quelle: Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern – zur Originalmeldung