Schwalm-Eder-Kreis: Wasserentnahme aus Eder und Fulda verboten
Im Schwalm-Eder-Kreis (Regierungsbezirk Kassel, Nordhessen) ist es ab sofort verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das bestehende Verbot wurde ausgeweitet. Jetzt betrifft es auch die Eder sowie die Fulda, und zwar in dem Bereich unterhalb der Stelle, an der die Eder in die Fulda fließt.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die Trockenheit. Aus der Edertalsperre wird derzeit viel zu wenig Wasser abgegeben. Deshalb ist der Pegel der Eder inzwischen unter die sogenannte Niedrigwasserschwelle gesunken. Die Wasserführung der Flüsse ist insgesamt sehr niedrig.
Die Behörden wollen damit die Natur schützen. Es geht vor allem darum, dass Tiere und Pflanzen im Wasser überleben können und eine gewisse Mindestmenge an Wasser im Fluss bleibt. Nur wer sich kurz erfrischen will, darf noch Wasser schöpfen. Das gilt aber nur mit kleinen Gefäßen, wie zum Beispiel einem Becher oder einer Trinkflasche.
Die untere Wasserbehörde passt auf, dass sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem Wasser entnimmt, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro betragen.
Die komplette Verfügung kann auf der Internetseite des Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de nachgelesen werden. Wie lange das Verbot gilt, steht noch nicht fest; es bleibt bis auf Weiteres in Kraft.