Schwalm-Eder-Kreis: Wasserentnahme aus Eder und Fulda verboten
In Spangenberg (Schwalm-Eder-Kreis, Hessen) und im gesamten Landkreis ist es ab sofort verboten, Wasser aus der Eder und der Fulda zu entnehmen. Das Verbot gilt für die Eder sowie für die Fulda in dem Bereich, der unterhalb der Einmündung der Eder liegt. Die Regelung tritt sofort in Kraft.
Grund für die harte Maßnahme ist die extreme Trockenheit. Aus der Edertalsperre wird derzeit viel zu wenig Wasser abgegeben. Dadurch ist der Wasserstand in der Eder unter eine kritische Grenze gefallen. Die Behörden wollen damit die Tiere und Pflanzen in den Gewässern schützen, da der Zustand der Flüsse bereits kritisch ist.
Es gibt eine kleine Ausnahme: Wer sich mit einem Handgefäß, also zum Beispiel einem Becher oder einer kleinen Flasche, erfrischen will, darf das weiterhin tun. Wer jedoch größere Mengen Wasser entnehmen möchte, braucht eine spezielle Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Diese wird nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn es zum Beispiel für die Allgemeinheit absolut notwendig ist.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Behörden überwachen die Gewässer. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Das Verbot ergänzt eine bereits bestehende Regelung vom 9. Juli 2026. Zuvor waren die Eder und die Fulda noch ausgenommen, doch wegen der sinkenden Wasserstände mussten sie nun ebenfalls in das Verbot aufgenommen werden. Wer eine offizielle Genehmigung für die Wassernutzung hat, darf diese meist weiter nutzen, sofern im Bescheid nichts anderes steht.
Wer gegen die Entscheidung vorgehen will, kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises in Homberg (Efze) einlegen.