Zum Inhalt springen
newssofort.de

Schopfloch verbietet nicht genehmigte Feuerwerke

Copyright und Urheber siehe Schopfloch

Wer in Schopfloch ohne Erlaubnis Böller oder Raketen zündet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinde reagiert damit auf viele Beschwerden über Ruhestörungen.

In Schopfloch (Landkreis Ansbach, Bayern) und seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne schriftliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung verboten. Der Grund für die deutliche Warnung sind vermehrt vorgekommene, unangemeldete Feuerwerke. Viele Bürger haben sich massiv über die damit verbundenen Ruhestörungen beschwert.

Die Regeln sind eigentlich klar: Pyrotechnische Gegenstände, wie man sie von Silvester kennt, dürfen vom 2. Januar bis zum 30. Dezember grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis gezündet werden. Nur am 31. Dezember und 1. Januar ist das Feuerwerk auch ohne Genehmigung erlaubt. Wer dennoch ohne Papier aus dem Rathaus zündet, riskiert ein Bußgeld.

Wer ein Feuerwerk plant, muss einen begründeten Anlass haben. Das können zum Beispiel Familienfeiern, Vereinsfeste oder Firmenveranstaltungen sein. Der Antrag beim Bürgermeisteramt sollte mindestens drei Wochen vor dem Termin gestellt werden. Die Verwaltung prüft dann, ob das Vorhaben genehmigt wird. In der Nähe von Kirchen, Pflegeheimen oder Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerkskörpern komplett verboten. Zudem ist Feuerwerk um Mitternacht grundsätzlich nicht erlaubt.

Wenn eine Genehmigung erteilt wird, gibt es feste Zeitfenster: Von Mai bis September darf bis maximal 22:30 Uhr gefeuert werden. In der Zeit von Oktober bis April endet die erlaubte Zeit bereits um 22:00 Uhr. Damit die Nachbarn Bescheid wissen, werden genehmigte Feuerwerke künftig im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Bei Fragen hilft Frau Bukenberger unter der Telefonnummer 07443 9603-12 weiter.

Quelle: Schopfloch – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Schopfloch

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Ansbach

Alle ansehen