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Schopfloch: Grundsteuer bei Immobilienverkauf bleibt beim Verkäufer

Copyright und Urheber siehe Schopfloch

Wer in Schopfloch ein Grundstück oder ein Haus verkauft, muss bei der Grundsteuer aufpassen. Die Gemeinde zieht den Verkäufer oft länger in die Pflicht, als viele denken.

Beim Verkauf von Gebäuden oder Grundstücken in Schopfloch (Landkreis Ansbach, Bayern) gibt es eine wichtige Regelung zur Grundsteuer. Die Gemeinde fordert die Steuer so lange vom Verkäufer ein, bis das Finanzamt das Objekt offiziell auf den neuen Käufer überschrieben hat.

Oft vereinbaren Käufer und Verkäufer im Notarvertrag etwas anderes. Sie legen dort fest, wer ab wann für die Kosten aufkommt. Doch diese Absprachen sind reine Privatsache. Gegenüber der Gemeinde haben diese Verträge keine Wirkung. Für die Verwaltung zählen nur die geltenden Steuergesetze.

Das bedeutet für die Betroffenen: Auch wenn im Vertrag steht, dass der Käufer die Steuer übernimmt, bleibt der Verkäufer für die Gemeinde der Schuldner, solange der Bescheid vom Finanzamt nicht geändert wurde.

Wer Fragen zu seinem Fall hat, kann sich direkt an die Gemeindeverwaltung wenden. Dort ist Frau Riedel unter der Telefonnummer 07443 9603-20 erreichbar.

Quelle: Schopfloch – zur Originalmeldung

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