Schopfloch: Neue Regeln für die Grundsteuer-Zahlung
In Schopfloch (Landkreis Ansbach, Bayern) gibt es klare Regeln für die Bezahlung der Grundsteuer. Grundsätzlich wird der Betrag in vier Raten aufgeteilt, sofern die Summe über 30 Euro liegt. Die Termine dafür sind jedes Jahr der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.
Einige Steuerzahler möchten das Geld aber lieber auf einmal bezahlen. Das ist möglich. Man kann beantragen, dass die gesamte Grundsteuer als ein Jahresbetrag zum 1. Juli fällig wird.
Wer diese einmalige Zahlung bevorzugt, muss einen Antrag stellen. Dieser ist beim Bürgermeisteramt im Steueramt einzureichen. Wenn der Antrag bewilligt wird, gilt die neue Zahlungsweise ab dem nächsten Jahr.
Wer bereits als Jahreszahler registriert ist, muss nichts weiter tun. In diesem Fall ist kein neuer Antrag nötig.
Weitere Informationen zum Verfahren sind beim Steueramt der Gemeinde erhältlich.
Quelle: Schopfloch – zur Originalmeldung