Schnabelwaid: Abwassersammelgruben müssen alle zehn Jahre geprüft werden
Wer in Schnabelwaid (Landkreis Bayreuth) eine Abwassersammelgrube betreibt, muss auf die gesetzlichen Fristen achten. Seit November 2021 ist es Pflicht, alle zehn Jahre prüfen zu lassen, ob die Anlagen dicht sind und das Abwasser ordnungsgemäß abtransportiert wird. Das gilt für häusliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Gruben.
Die Betreiber müssen nun selbst aktiv werden. Sie sollen einen privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft (PSW) beauftragen. Eine Liste mit anerkannten Experten findet man auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (lfu.bayern.de). Der Sachverständige kommt zu einem Termin vor Ort, prüft die Behälter und schaut sich die Unterlagen an. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Damit die Kontrolle klappt, müssen die Gruben zugänglich sein. Das bedeutet: Die Anlagen müssen vor dem Termin entleert und gesäubert werden. Eine Ausnahme gibt es für aktiv genutzte Lagerbehälter für Jauche, Gülle oder Sickersaft – diese müssen nicht leer sein.
Für den Termin sollten die Besitzer wichtige Dokumente bereithalten. Dazu gehören Bauunterlagen, Entwässerungspläne, Belege über frühere Prüfungen, die Rechnungen vom Entsorgungsunternehmen sowie Angaben zum Trinkwasserbezug.
Falls der Prüfer Mängel findet, haben die Besitzer zwei Monate Zeit, diese zu beheben. Der Sachverständige kontrolliert danach, ob alles erledigt wurde. Das Endergebnis geht direkt an die Kreisverwaltungsbehörde, der Betreiber bekommt eine Kopie für seine Unterlagen. Bleiben die Mängel bestehen, meldet sich die Behörde mit weiteren Schritten. Wenn alles in Ordnung ist, ist die nächste Prüfung erst wieder in zehn Jahren fällig.