Prebitz: Abwassersammelgruben müssen alle zehn Jahre geprüft werden
In Prebitz (Landkreis Bayreuth) und den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen gilt eine wichtige Regel für alle, die Abwassersammelgruben nutzen. Egal ob es sich um Anlagen für den Haushalt, Gewerbe oder die Landwirtschaft handelt: Die Betreiber müssen alle zehn Jahre nachweisen, dass die Gruben dicht sind und das Abwasser ordnungsgemäß abtransportiert wird.
Wer eine solche Anlage betreibt, muss nun selbst aktiv werden. Es gilt, einen anerkannten privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft (PSW) zu beauftragen. Eine Liste dieser Experten findet man auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (lfu.bayern.de). Der Sachverständige kommt dann zu einem Termin vorbei, prüft die Behälter optisch und schaut sich die Unterlagen an. Dieser Service ist kostenpflichtig.
Damit die Prüfung klappt, müssen die Gruben zugänglich und einsehbar sein. Das bedeutet: Die Sammelgruben müssen vor dem Termin entleert und gereinigt werden. Eine Ausnahme gibt es für aktiv genutzte Behälter für Jauche, Gülle oder Sickersaft, falls dort zusätzlich Abwasser gesammelt wird – diese müssen nicht leer sein. Falls die Reinigung nicht rechtzeitig klappt, muss der Termin mit dem Experten verschoben werden.
Für den Termin sollten die Besitzer folgende Dokumente bereithalten: Bauunterlagen, Entwässerungspläne, Belege über alte Dichtheitsprüfungen, Rechnungen der Kläranlage oder des Entsorgers sowie Angaben zum Trinkwasserbezug.
Falls der Prüfer Mängel findet, haben die Betreiber in der Regel zwei Monate Zeit, diese zu beheben. Der Sachverständige kontrolliert danach, ob alles repariert wurde. Das Endergebnis geht direkt an die Kreisverwaltungsbehörde; der Besitzer bekommt eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Bleiben die Mängel bestehen, meldet sich die Behörde mit weiteren Schritten. Ist alles in Ordnung, ist die nächste Prüfung erst wieder in zehn Jahren nötig.
Quelle: Prebitz – zur Originalmeldung