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Schnabelwaid: Abwassersammelgruben müssen alle zehn Jahre geprüft werden

Wer eine Abwassersammelgrube betreibt, muss die Dichtheit nachweisen. Die Verwaltungsgemeinschaft erinnert nun an die gesetzliche Pflicht.

In Schnabelwaid (Landkreis Bayreuth) und den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Creußen gibt es wichtige Regeln für Besitzer von Abwassersammelgruben. Diese Anlagen sammeln häusliches, gewerbliches oder landwirtschaftliches Abwasser. Da undichte Gruben das Grundwasser und Bäche verschmutzen können, gibt es eine gesetzliche Pflicht: Alle zehn Jahre muss ein Experte prüfen, ob die Anlage dicht ist und ob das Abwasser ordnungsgemäß abgeholt wird.

Die Betreiber müssen nun selbst aktiv werden. Sie sollen einen privaten Sachverständigen für Wasserwirtschaft (PSW) beauftragen. Eine Liste mit anerkannten Experten gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (lfu.bayern.de). Der Sachverständige führt eine optische Kontrolle der Behälter und der Unterlagen durch. Dieser Termin kostet Geld.

Damit die Prüfung klappt, müssen die Gruben zugänglich sein. Das bedeutet: Die Sammelgruben oder im landwirtschaftlichen Bereich die Mehrkammerausfaulgruben müssen vor dem Termin geleert und gereinigt werden. Nur wer Jauche-, Gülle- oder Sickersaftbehälter nutzt, in denen zusätzlich Abwasser landet, muss die Anlagen nicht vorher leeren.

Für den Termin vor Ort sollten die Besitzer folgende Unterlagen bereithalten: Bauunterlagen, Entwässerungspläne, Belege von früheren Prüfungen, die Rechnungen der Abfuhr sowie Angaben zum Trinkwasserbezug.

Falls der Experte Mängel findet, haben die Betreiber in der Regel zwei Monate Zeit, diese zu beheben. Der Sachverständige prüft danach, ob alles korrigiert wurde. Das Endergebnis geht direkt an die Kreisverwaltungsbehörde, der Besitzer bekommt eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Wenn Mängel bestehen bleiben, meldet sich die Behörde mit dem weiteren Vorgehen. Ist die Grube in Ordnung, ist die nächste Prüfung erst in zehn Jahren wieder fällig.

Quelle: Schnabelwaid – zur Originalmeldung

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