Schleching verbietet offenes Feuer im Wald
In Schleching (Landkreis Traunstein, Bayern) ist offenes Feuer im Wald derzeit generell verboten. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dies eine gesetzliche Maßnahme ist, um die Wälder zu schützen und Brände zu verhindern.
Das Verbot betrifft alle Arten von Feuer. So können zum Beispiel Schwendfeuer momentan nicht angemeldet oder genehmigt werden. Auch wer im Wald, am Berg oder am Wasser raucht oder dort ein Feuer macht, hält sich nicht an die Regeln.
Die Gemeinde warnt ausdrücklich vor dem fahrlässigen Umgang mit Zigaretten. Oft führen weggeworfene Kippen zu Waldbränden. Das bedeutet dann einen hohen Aufwand für die Feuerwehren und die Bergwacht, die die Brände löschen müssen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Regeln konsequent einzuhalten, damit die Natur geschützt bleibt. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Schleching – zur Originalmeldung