Schleching ändert die Hundesteuer
Die Gemeinde Schleching (Landkreis Traunstein, Bayern) passt die Regeln für die Hundesteuer an. Die Änderung der Satzung ist offiziell bekanntgegeben worden.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Juli 2026. Wer in der Gemeinde einen Hund hält, muss sich an die geänderten Vorgaben halten.
Welche konkreten Beträge oder neuen Bedingungen in der Satzung stehen, geht aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervor. Die Details sind in den offiziellen Unterlagen der Gemeinde eingesehen.
Quelle: Schleching – zur Originalmeldung