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Schlat: Gemeinde mahnt Leinenpflicht und Hundekot-Entsorgung an

In Schlat gibt es vermehrt Ärger über Hunde, die ohne Leine laufen oder Hinterlassenschaften auf Gehwegen hinterlassen. Die Gemeinde erinnert nun an die geltenden Regeln.

In der Gemeinde Schlat (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) gibt es derzeit Probleme mit der Hundehaltung im öffentlichen Raum. Bei der Gemeindeverwaltung sind in letzter Zeit immer häufiger Beschwerden eingegangen. Viele Bürger beschweren sich darüber, dass die Regeln zur Leinenpflicht und zur Reinigung von Hundekot ignoriert werden.

Die Gemeinde erinnert deshalb an die geltende Polizeiverordnung. Diese ist eindeutig: Hunde müssen auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine geführt werden. Das gilt auch für Grünflächen und Erholungsanlagen. Einfach so laufen zu lassen, ist dort verboten.

Ein weiterer Streitpunkt ist der Hundekot. Die Halter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere weder die Gehwege noch die Grünanlagen oder die Vorgärten von Nachbarn verunreinigen. Falls der Hund doch mal sein Geschäft erledigt, muss der Besitzer den Kot sofort wegräumen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten. Das bedeutet, dass es Bußgelder geben kann.

Die Verwaltung bittet nun alle Hundehalter im Ort, wieder auf die Vorschriften zu achten, um den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren.

Quelle: Schlat – zur Originalmeldung

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