Schlangen führt neue Hausordnung für Gemeinschaftsunterkünfte ein
In Schlangen (Nordrhein-Westfalen) gibt es Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete und obdachlose Menschen. Damit das Miteinander dort besser funktioniert, hat die Gemeinde eine neue Hausordnung aufgestellt. Diese gilt ab dem 1. September 2025 für die Standorte in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck.
Die Regeln sind deutlich: In den Wohnräumen ist das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen streng verboten. Auch eigene Elektrogeräte wie Toaster, kleine Öfen oder sogar eigene Waschmaschinen dürfen in den Zimmern nicht benutzt werden. Wer seine Wohnung verschönern oder eigene Möbel mitbringen will, muss vorher eine schriftliche Erlaubnis von der Gemeinde einholen. Zudem müssen die Bewohner ihre Zimmer regelmäßig lüften und die Gemeinschaftsflächen wie Flure und Küchen einmal pro Woche putzen.
Besonders streng ist die Gemeinde beim Thema Sicherheit und Ordnung. Fluchtwege und Treppen müssen immer frei bleiben. Offenes Feuer, Gasgrills oder Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Gelände verboten. Wer Gäste empfangen möchte, braucht ebenfalls vorab eine schriftliche Zusage. Zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens dürfen sich zudem keine fremden Menschen ohne Erlaubnis auf dem Gelände aufhalten.
Wer länger als sieben Tage nicht in seiner Unterkunft ist, muss dies schriftlich melden. Passiert das nicht, kann die Gemeinde die Person einfach abmelden. In diesem Fall geht die Verwaltung davon aus, dass die Person freiwillig obdachlos geworden ist und gibt das Zimmer an jemand anderen weiter.
Neben der Hausordnung bietet die Gemeinde Unterstützung bei der Integration an. Seit Oktober 2025 gibt es dafür spezielle Sprechstunden in Schlangen und Kohlstädt. Dort helfen Mitarbeiter bei Fragen zu Sprachkursen, Schulen oder Anträgen beim Jobcenter. Wichtig ist hier: Für diese Termine ist eine vorherige Buchung per E-Mail Pflicht. Die Betroffenen müssen zudem einen eigenen USB-Stick und ein E-Mail-Konto mitbringen, um Dokumente digital zu bearbeiten.
Quelle: Schlangen – zur Originalmeldung