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Schkopau bietet Schutz für Whistleblower

Die Gemeinde Schkopau hat eine spezielle Meldestelle eingerichtet. Hier können Bürger und Mitarbeiter Verstöße gegen Gesetze oder Regeln melden.

Wer in der Gemeinde Schkopau (Saalekreis, Sachsen-Anhalt) auf Missstände oder Gesetzesverstöße aufmerksam wird, hat nun eine feste Anlaufstelle. Seit dem 17. Dezember 2023 gibt es eine interne Meldestelle, die auf dem sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz basiert. Das Gesetz soll Menschen schützen, die mutig sind und Fehler oder Verstöße melden.

Nutzen können dieses Angebot nicht nur die Bürger der Gemeinde. Auch alle Beschäftigten oder Menschen, die geschäftlich mit der Gemeinde zu tun haben, können dort Hinweise abgeben. Die Menschen haben dabei die Wahl: Sie können sich entweder an die interne Stelle in Schkopau wenden oder eine externe Meldung an das Bundesamt für Justiz über die Website www.bundesjustizamt.de schicken.

Wer die interne Meldestelle nutzen möchte, kann dies auf verschiedenen Wegen tun. Ein Brief an die Schulstraße 18 in 06258 Schkopau (gekennzeichnet mit „Interne Meldestelle HinSchG“) oder ein Einwurf in den dafür vorgesehenen Briefkasten sind möglich. Zudem gibt es die Telefonnummer 03461 / 73 03 629.

Für persönliche Gespräche gibt es feste Kernzeiten in der Schulstraße. Montags, mittwochs und freitags ist die Stelle von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 13.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Dienstags geht es von 09.00 bis 12.00 Uhr und dann noch bis 18.00 Uhr, donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen bleibt die Stelle geschlossen.

Quelle: Schkopau – zur Originalmeldung

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