Schkopau bietet Schutz für Hinweisgeber
In der Gemeinde Schkopau (Saalekreis, Sachsen-Anhalt) gibt es seit dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle. Diese wurde eingerichtet, um das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern umzusetzen. Im Hintergrund steht eine Richtlinie der Europäischen Union.
Das Angebot richtet sich an alle, die mit der Gemeinde zu tun haben. Das sind zum Beispiel die Mitarbeiter im Rathaus, aber auch die Bürger oder Leute, die geschäftlich mit der Gemeinde zusammenarbeiten. Wer bemerkt, dass gegen Regeln oder Gesetze verstoßen wird, kann dort einen Hinweis geben.
Die Menschen können selbst entscheiden, welchen Weg sie wählen. Es gibt die interne Stelle direkt in Schkopau und eine externe Stelle beim Bundesamt für Justiz. Die externe Meldung kann über die Internetseite www.bundesjustizamt.de erledigt werden.
Wer sich an die interne Meldestelle in der Schulstraße 18 wenden will, hat mehrere Möglichkeiten. Man kann einen Brief schreiben oder ihn in einen extra Briefkasten einwerfen. Auch ein Anruf unter 03461 / 73 03 629 ist möglich. Wer lieber persönlich vorbeikommt, muss auf die Kernzeiten achten. Diese sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr und montags sowie mittwochs zusätzlich von 13 bis 14 Uhr. Dienstags geht es von 9 bis 12 Uhr und dann von 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen bleibt die Stelle geschlossen.
Quelle: Schkopau – zur Originalmeldung