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Schadstoffmobil besucht Gemeinden im Landkreis Heilbronn

Natur Copyright und Urheber siehe Offenau

Am Samstag, 1. August, ist das Sammelmobil des Abfallwirtschaftsbetriebs wieder unterwegs. An drei Standorten können Anwohner ihre Giftstoffe kostenlos abgeben.

Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) im Einsatz. Am Samstag, 1. August, hält der Wagen an drei verschiedenen Orten. Zuerst ist das Team von 9 bis 10 Uhr in Obergimpern am Platz beim Sportplatz zu finden. Von 10.30 bis 11.30 Uhr macht das Mobil dann in Bonfeld auf dem Parkplatz am Schloßpark Station. Den Abschluss bildet der Halt in Schwaigern-Stetten von 13 bis 16 Uhr. Dort steht der Wagen auf dem Parkplatz an der Hauptstraße direkt vor dem Ortseingang, wenn man aus Richtung Schwaigern kommt.

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in normalen Mengen kostenlos abgeben. Dazu gehören zum Beispiel Gifte, Säuren, Laugen sowie Reste von Farben, Lacken und Verdünnern. Auch Chemikalien, Stoffe mit Quecksilber, Leuchtstoffröhren sowie Mittel zum Schutz von Pflanzen und Holz werden mitgenommen. Wichtig ist, dass Chemikalien nicht zusammengemischt werden. Am besten bringt man die Stoffe in den Originalverpackungen mit.

Einige Dinge darf das Mobil nicht mitnehmen. Abfälle aus Gewerbebetrieben werden nicht angenommen, ebenso wie Behälter, die größer als 50 Liter sind. Die Abfälle müssen direkt an die Mitarbeiter übergeben werden. Wer seinen Müll einfach abstellt, bringt Menschen und die Umwelt in Gefahr.

Bei normalen Wandfarben, also Dispersionsfarben, gibt es andere Regeln. Diese können jederzeit kostenlos in den Entsorgungszentren in Eberstadt und Schwaigern-Stetten oder auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt in der Rötelstraße 3 abgegeben werden. Wenn die Farbe komplett ausgehärtet ist, darf sie sogar in die graue Restmülltonne.

Wer weitere Termine oder die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe im Landkreis wissen möchte, findet alle Informationen auf der Webseite www.aw-landkreis-heilbronn.de.

Quelle: Offenau – zur Originalmeldung

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