Rostock: Betrugsbande mit Autos aus dem Internet
Ein 44-jähriger Mann und zwei Frauen, 56 und 84 Jahre alt, haben eine dreiste Masche im Internet durchgezogen. Seit mindestens Februar 2023 bot der Mann auf verschiedenen Online-Plattformen Autos zum Verkauf an. Das Problem: Die Fahrzeuge besaß er gar nicht. Er hatte sich die Bilder und Daten einfach aus anderen Anzeigen geklaut, indem er vorgab, selbst an den Autos interessiert zu sein.
Die Autos wurden dann extrem günstig angeboten. Das lockte viele Käufer an. Die Opfer zahlten Reservierungsgebühren oder sogar den kompletten Preis, in der Hoffnung auf ein Schnäppchen. Doch eine Übergabe der Fahrzeuge fand natürlich nie statt. Insgesamt 49 Betrugsfälle in ganz Deutschland konnte die Polizei bisher nachweisen. Der Schaden liegt bei rund 129.000 Euro.
Das Geld floss auf die Konten der beiden Frauen oder wurde über sogenannte Finanzagenten an sie weitergeleitet. Die Frauen sollen ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise mit diesem Geld finanziert und den Mann aktiv unterstützt haben. Besonders ist dabei, dass der 44-Jährige bereits seit 2016 in einer Justizvollzugsanstalt sitzt. Dennoch soll er die Taten gemeinsam mit den Frauen begangen haben.
Am Donnerstag, den 30. Juli 2026, gingen die Beamten des Kriminalkommissariats Rostock in Durchsuchungen, unter anderem in Warnemünde (Rostock, Mecklenburg-Vorpommern). Die Ermittler hatten bereits im September 2025 wichtige Beweise gesichert, deren Auswertung noch läuft. Die Polizei geht davon aus, dass das Trio bis mindestens Juli 2026 aktiv war.
Die 56-jährige Frau wurde festgenommen, nachdem ein Haftbefehl vollstreckt wurde. Zudem sicherte die Polizei rund 85.000 Euro durch einen Vermögensarrest. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld aus den Straftaten nicht verschwindet.
Die Ermittlungen dauern noch an. Da die Taten bundesweit passierten und viele Anzeigen in verschiedenen Bundesländern erstattet wurden, ist die Arbeit der Polizei sehr aufwendig. Es ist wahrscheinlich, dass die Zahl der Opfer und die Schadenssumme noch steigen werden. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.