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Rostock: 19-Jähriger bei Streit schwer verletzt

In der Rostocker Innenstadt kam es zu einem heftigen Streit zwischen zwei Gruppen. Ein junger Mann wurde dabei mit einem Gegenstand schwer am Arm verletzt.

Am Montagabend gegen 19:20 Uhr passierte es in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Drei Jugendliche im Alter von 17 bis 19 Jahren aus dem Irak, der Ukraine und Syrien hielten sich zuerst bei den Wallanlagen auf. Dort kam es aus einem noch unbekannten Grund zu einem Streit mit drei anderen Männern. Zuerst wurde nur geschrien und diskutiert, doch dann verlagerte sich das Wortgefecht in den Bereich der Schröderstraße und August-Bebel-Straße.

Dort wurde die Situation immer schlimmer und es kam zu einem Gerangel. In dem Kampf griff einer der unbekannten Männer zu einem Gegenstand und verletzte den 19-jährigen Iraker schwer am linken Arm. Die Angreifer flüchteten sofort in Richtung Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Friedhofsweg.

Die Polizei suchte die Gegend sofort ab, konnte die drei Männer aber nicht finden. Das Opfer wurde in eine Klinik gebracht, um dort medizinisch versorgt zu werden. Der Kriminaldauerdienst sicherte am Tatort Spuren, die nun genau untersucht werden.

Die Polizei sucht nun nach drei Verdächtigen. Der Hauptverdächtige ist etwa 18 Jahre alt, auffallend groß und schlank, hat blonde Haare und trug einen grauen Kapuzenpullover, eine helle, weite Jeans und weiße Schuhe. Ein Begleiter ist etwa 20 Jahre alt, schlank, hat blonde Haare mit Mittelscheitel und trug eine schwarze, offene Jacke über einem weißen T-Shirt sowie eine helle, weite Jeans. Der zweite Begleiter ist ebenfalls etwa 20 Jahre alt, circa 180 cm groß, schlank, hat dunkelblonde, kurze Locken und ein unreines Hautbild. Er trug eine schwarze Jacke mit roten Nähten.

Wer den Streit beobachtet hat oder weiß, wo die Männer hingelaufen sind, soll sich unter der Nummer 0381 4916-1616 melden.

Das Kriminalkommissariat Rostock ermittelt nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Rostock – zur Originalmeldung

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