Romrod berechnet Friedhofsgebühren neu
In Romrod (Vogelsbergkreis, Hessen) werden derzeit die Friedhofsgebühren neu kalkuliert. Die Stadt möchte damit sicherstellen, dass die Kosten fair verteilt sind und die Ausgaben gedeckt werden. Wann genau die neuen Preise gelten, steht noch nicht fest. Sobald die neue Satzung in Kraft tritt, wird die Stadt die Betroffenen über die Website und die städtische App informieren.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Grabräumungsgebühr. Wer eine Grabstätte nutzt, die vor dem Jahr 2020 angelegt wurde, kann diese Gebühr jetzt schon freiwillig bezahlen. Das ist ein Angebot der Stadt, noch bevor die neuen Preise gelten.
Der Grund dafür ist eine Änderung aus dem Jahr 2020. Bei neuen Bestattungen wird die Räumungsgebühr heute schon direkt mit dem ersten Bescheid eingezogen. Bei Gräbern, die älter als 2020 sind, wird das Geld nach der aktuellen Regelung erst dann fällig, wenn das Grab tatsächlich geräumt wird.
Die Stadt nennt mehrere Gründe für die freiwillige Vorauszahlung. Zum einen gelten dann die derzeitigen Tarife, unabhängig von der kommenden Neukalkulation. Zum anderen haben die Nutzungsberechtigten Planungssicherheit und entlasten ihre Erben von der späteren finanziellen Abwicklung.
Wer die Gebühr vorab bezahlen möchte, muss dies schriftlich per Post oder E-Mail erledigen oder persönlich bei der Friedhofsverwaltung vorbeikommen. Die Stadt stellt dann einen entsprechenden Bescheid für die Vorauszahlung aus.
Ansprechpartner ist die Friedhofsverwaltung der Stadtverwaltung Romrod in der Jahnstraße 2. Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 06636-9819416 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: Romrod – zur Originalmeldung