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Rommerskirchen erinnert an Ruhezeiten für Gartenarbeit

Wer in den Sommerferien den Rasen mäht oder bohrt, sollte auf die Uhr schauen. Die Gemeinde Rommerskirchen erinnert an die geltenden Lärmregeln.

Update, 28.07.2026, 05:26 Uhr: Die Sperrung der Flurgasse ist wieder aufgehoben. Ursache für ein Loch im Asphalt war ein Schaden am Kanal, der inzwischen repariert wurde.

In der warmen Sommerzeit und während der Ferien wollen viele Menschen in Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen) ihre Ruhe haben. Wer seinen Urlaub zu Hause auf dem Balkon verbringt, ärgert sich schnell, wenn mittags der Nachbar den Rasenmäher startet. Um Streit zwischen den Nachbarn zu vermeiden, weist die Gemeinde nun noch einmal auf die offiziellen Lärmregeln hin.

Es gibt feste Zeiten, in denen laute Arbeiten erlaubt sind. An Werktagen von Montag bis Freitag dürfen lärmende Tätigkeiten nur zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 20 Uhr erledigt werden. Am Samstag ist die Zeit etwas kürzer: Hier ist es von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr erlaubt.

Als besonders laut gelten unter anderem Rasenmäher, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen oder Fräsen. Auch das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Läufern fällt unter diese Regeln. An Sonn- und Feiertagen ist es komplett untersagt, Arbeiten zu verrichten, die für andere Menschen hörbar sind.

Die Gemeinde stützt sich bei diesen Vorgaben auf ihre eigene Ordnungsbehördliche Verordnung sowie auf das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, riskiert Ärger mit den Nachbarn oder der Behörde.

Quelle: Rommerskirchen – zur Originalmeldung

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