Rohstoffabbau am Scharteberg trotz Widerstands genehmigt
Am Scharteberg (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz) soll wieder Gestein abgebaut werden. Das Landesamt für Geologie und Bergbau hat die entsprechende Zulassung am 14. Juli 2026 erteilt. Für die Kreisverwaltung ist diese Entscheidung ein schwerer Schlag.
Der Scharteberg ist zusammen mit dem Hinterweiler-Köpfchen ein markanter Doppelgipfel. Die Berge entstanden vor etwa 600.000 Jahren durch vulkanische Aktivität und prägen seitdem das Bild der Region. Lange Zeit war der Berg geschützt. Bereits 1938 wurden die Lavablockfelder als Naturdenkmal eingestuft, später galt der Schutz für den gesamten Gipfel. Deshalb war jeder Abbau oberhalb von 640 Metern verboten.
Doch der Schutzstatus hielt einem Rechtsstreit nicht stand. Im Oktober 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass der Scharteberg kein Naturdenkmal mehr ist. Die Kreisverwaltung und Landrätin Julia Gieseking fanden dieses Urteil schon damals unverständlich. Nun folgt die Genehmigung für den Rohstoffabbau, was die Behörden vor Ort fassungslos macht.
Die Entscheidung läuft zudem gegen den politischen Willen der Region. In einem sogenannten Lösungsdialog hatten Naturschützer, Unternehmen und Politiker gemeinsam ein Konzept erarbeitet. In diesem Plan sollte der Scharteberg zusammen mit dem Hinterweiler-Köpfchen als Ausschlussgebiet für den Abbau gelten. Zudem soll dort ein Grabungsschutzgebiet eingerichtet werden, weil archäologische Funde gemacht wurden.
Landrätin Julia Gieseking kritisierte, dass das Landesamt den gemeinsamen Prozess und den Willen der Menschen vor Ort einfach ignoriere. Für sie bleibt der Berg ein einzigartiges Naturdenkmal, das es zu bewahren gilt.
Ob die Kreisverwaltung gegen die Zulassung vorgeht oder weitere rechtliche Schritte einleitet, ist bislang nicht bekannt. Weitere Angaben liegen nicht vor.