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Rohstoffabbau am Scharteberg bewilligt: Landkreis Vulkaneifel schockiert

Copyright und Urheber siehe Landkreis Vulkaneifel

Das Landesamt für Geologie und Bergbau erlaubt den Abbau von Rohstoffen am Scharteberg. Die Kreisverwaltung in der Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz) reagiert mit Entsetzen auf die Entscheidung.

Am 14. Juli 2026 hat das Landesamt für Geologie und Bergbau grünes Licht für den Rohstoffabbau am Scharteberg gegeben. Die bergrechtliche Zulassung wurde offiziell bewilligt. Für den Landkreis Vulkaneifel ist diese Nachricht ein schwerer Schlag.

Der Scharteberg ist zusammen mit dem Hinterweiler-Köpfchen ein markanter Doppelgipfel, der durch vulkanische Aktivitäten vor rund 600.000 Jahren entstand. Für die Menschen vor Ort ist der Berg ein wichtiges Wahrzeichen und ein einzigartiges Naturerbe. Lange Zeit war der Berg geschützt. Bereits 1938 wurden die Lavablockfelder zum Naturdenkmal erklärt, und ab 1948 galt ein Verbot für jeden Gesteinsabbau oberhalb von 640 Metern.

Doch der Schutzstatus wackelte bereits zuvor. Im Oktober 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz nach einem langen Rechtsstreit um den Sandtagebau „Kirchweiler 3“, dass der Scharteberg nicht mehr als Naturdenkmal gilt. Diese Entscheidung war für die Landrätin Julia Gieseking und die Naturschutzbehörden schon damals unverständlich.

Nun folgt die endgültige Entscheidung des Landesamts. Die Kreisverwaltung sieht darin ein fatales Signal für den Naturschutz. Laut Landrätin Gieseking wird damit der politische Wille der Region komplett ignoriert. In einem gemeinsamen Dialog zwischen Naturschützern und Unternehmen war ein Konzept erarbeitet worden, das den Scharteberg und das Hinterweiler-Köpfchen als Ausschlussgebiet für den Abbau vorsah. Zudem soll dort derzeit ein Grabungsschutzgebiet wegen archäologischer Funde eingerichtet werden.

Die Kreisverwaltung hält daran fest, dass der Berg schützenswert bleibt und ein wichtiger Teil der regionalen Identität ist. Wie es nun weitergeht und ob die Entscheidung angefochten wird, bleibt abzuwarten. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Vulkaneifel – zur Originalmeldung

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