Riesa: Ermittlungen gegen Polizist wegen Diensthund-Einsatz eingestellt
Es geht um einen Vorfall vom 11. Januar 2025 in Riesa (Sachsen). Damals fand am Rande des AfD-Bundesparteitages eine Demonstration statt. Ein 36-jähriger Polizist wurde beschuldigt, eine Teilnehmerin der Demo mit seinem Diensthund körperlich angegriffen zu haben. Er soll den Hund angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie zurück auf die andere Fahrbahn zu befördern.
Die Staatsanwaltschaft Dresden untersuchte deshalb, ob der Beamte eine Körperverletzung im Amt begangen hat. Außerdem stand im Raum, ob er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe, weil er den Hund auf diese Weise einsetzte.
Nun wurde das Verfahren eingestellt. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der Polizist richtig gehandelt hat. Die Frau hatte laut den Akten mehrfach Anweisungen der Polizei ignoriert. Der Beamte wollte verhindern, dass die Sicherungslinie an der Mittelleitplanke durchbrochen wird. Zudem befürchtete die Polizei, dass andere Demonstranten sich an dem provozierenden Verhalten der Frau ein Beispiel nehmen könnten. Andere Möglichkeiten, die Situation zu lösen, gab es in diesem Moment nicht.
Auch der Vorwurf des Tierschutzes ergab sich nicht. Ein Gutachten zeigte, dass der Polizist den Hund am Geschirr griff. Dadurch verteilte sich das Gewicht besser auf den Körper des Tieres. Solche Griffe seien in der Ausbildung von Diensthunden normal, um die Tiere in stressigen Situationen besser führen zu können. Das Interesse an der Sicherheit wog hier schwerer als die Belastung für den Hund.
Die Ermittlungen sind damit abgeschlossen.