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Rheinmünster: Wasserentnahme aus Gewässern vorerst verboten

Ab dem 8. Juli dürfen im Landkreis Rastatt keine oberirdischen Gewässer mehr angezapft werden. Das Verbot gilt vorläufig bis Ende August.

Wer in Rheinmünster (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) Wasser aus Bächen oder anderen oberirdischen Gewässern entnimmt, muss ab sofort damit aufhören. Die Gemeinde hat bekannt gegeben, dass diese Entnahmen ab dem 8. Juli 2026 untersagt sind.

Das Verbot ist zeitlich befristet. Es gilt vorläufig bis zum 31. August 2026. Warum genau die Maßnahme jetzt nötig ist, geht aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervor, doch meist stecken Trockenperioden oder ein zu niedriger Wasserstand hinter solchen Entscheidungen.

Die Anwohner und Landwirte im Bereich des Landkreises Rastatt sollten sich an diese Vorgaben halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ob das Verbot über den August hinaus verlängert wird, bleibt abzuwarten. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Rheinmünster – zur Originalmeldung

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