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Rhein-Sieg-Kreis informiert über Teilzeitausbildung in Verwaltungen

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Im Kreishaus trafen sich 30 Menschen, um zu erfahren, wie man eine Ausbildung und die Familie gleichzeitig unter einen Hut bekommt.

Wer Kinder betreuen oder Angehörige pflegen muss, hat es oft schwer, eine Lehre zu machen. Deshalb hat der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) eine Informationsveranstaltung im Kreishaus organisiert. Unter dem Titel „Teilzeitausbildung in Kommunalverwaltungen“ wurde erklärt, wie man trotz familiärer Pflichten einen Berufsabschluss schaffen kann.

Die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Rhein-Sieg-Kreis sowie aus den Städten Siegburg, Bad Honnef und Rheinbach und der Gemeinde Swisttal zeigten auf, wie das in der Praxis funktioniert. Es ging dabei vor allem um die Berufe als Verwaltungswirt, Verwaltungsfachangestellte sowie das duale Studium zum Bachelor of Laws für den kommunalen Verwaltungsdienst.

Eine Absolventin des Bachelorstudiengangs berichtete von ihren eigenen Erfahrungen mit einem Teilzeitstudium. Zudem gaben Vertreter vom Jobcenter Rhein-Sieg und von TEP/Modus Tipps zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Vielen Teilnehmern war vorher nicht bewusst, welche Hilfe es auf dem Weg in eine solche Ausbildung gibt.

In einem anschließenden Gespräch wurde deutlich: Die Verwaltungen sind bereit für flexible Wege. Aber im Alltag gibt es noch Probleme. Vor allem die Berufsschulen sind ein Hindernis. Während man im Betrieb die Stunden reduzieren kann, muss man die Schule meistens trotzdem im vollen Umfang besuchen. Die Gleichstellungsbeauftragten fordern deshalb, dass auch die schulischen Bedingungen verbessert werden müssen.

Ein positives Beispiel ist die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Dort funktionieren die Teilzeitstudienangebote im Bachelorstudiengang bereits gut. Das zeigt, dass es klappt, wenn die Einrichtungen ihre Strukturen anpassen.

Allgemein ist die Teilzeitausbildung seit 2005 in allen anerkannten Berufen möglich, sofern der Betrieb zustimmt. Die Arbeitszeit im Betrieb kann maximal um 50 Prozent gesenkt werden. Je nach Modell dauert die Ausbildung dann länger oder bleibt gleich. Die Bezahlung wird in der Regel an die geringere Arbeitszeit angepasst. Der Schulbesuch bleibt jedoch grundsätzlich in vollem Umfang bestehen.

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis – zur Originalmeldung

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