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Rhein-Neckar-Kreis: Neue Regeln für die Heimaufsicht

In Baden-Württemberg gibt es ein neues Gesetz für Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen. Im Rhein-Neckar-Kreis ändern sich dadurch die Kontrollen und die Beratung.

In Baden-Württemberg gilt ein neues Gesetz für die Pflege und Betreuung, das sogenannte Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz. Das bedeutet auch für den Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) konkrete Änderungen im Alltag der Heime und für die Menschen, die dort leben.

Die wichtigste Änderung betrifft die Behörde, die früher als Heimaufsicht bekannt war. Sie heißt jetzt Beratungs- und Prüfbehörde. Der neue Name zeigt auch die neue Richtung: Die Beamten wollen nicht mehr nur Fehler suchen und kontrollieren, sondern die Einrichtungen stärker beraten. Das Ziel ist es, Probleme zu lösen, bevor sie so groß werden, dass die Behörde hart durchgreifen muss.

Auch bei den Kontrollen wird es lockerer. Früher wurde jedes Jahr in jeder Einrichtung geprüft. Das fällt nun weg. Stattdessen gibt es jetzt ein risikobasiertes Verfahren. Das heißt, die Prüfer gehen gezielt dorthin, wo es Hinweise auf Mängel oder Gefahren gibt. Pro Jahr werden so etwa 30 Prozent der stationären Einrichtungen kontrolliert. Trotzdem muss jede Einrichtung mindestens einmal alle fünf Jahre überprüft werden. Wenn es konkrete Hinweise auf Missstände gibt, kann die Behörde jederzeit unangemeldet vorbeikommen.

Katja Hahn, die Referatsleiterin der Behörde, erklärt, dass die Mitarbeiter durch den Wegfall der jährlichen Routine-Checks mehr Zeit haben. Diese Zeit soll nun für die Beratung und die Qualitätsentwicklung genutzt werden. Man will die Heime von unnötiger Bürokratie befreien, aber den Schutz der Bewohner sicherstellen.

Ein weiterer Punkt ist die Mitbestimmung der Bewohner. Früher gab es starre Regeln für Bewohnerbeiräte. Jetzt können die Einrichtungen flexiblere Wege finden, wie die Bewohner mitreden können. Wichtig ist nur, dass die Wünsche der Menschen tatsächlich gehört werden.

Besonders genau will die Behörde bei Gewalt und Gefahren für die Gesundheit hinschauen. Dazu gehören auch psychische Gewalt oder wenn die Selbstbestimmung der Bewohner eingeschränkt wird. Die Behörde prüft künftig nicht nur, ob die Konzepte auf dem Papier stehen, sondern ob sie im Alltag auch wirklich gelebt werden.

Einige Einrichtungen fallen komplett aus dem Bereich der Behörde raus: Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize werden nicht mehr so kontrolliert wie bisher. Die Wohngemeinschaften müssen sich lediglich bei der Beratungs- und Prüfbehörde anmelden.

Quelle: Rhein-Neckar-Kreis – zur Originalmeldung

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