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Rhein-Lahn-Kreis: Zweite Rate der Abfallgebühr wird fällig

Am 1. September 2026 müssen die Haushalte im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) die zweite Rate für die Müllentsorgung bezahlen.

Wer im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) wohnt, muss an seine Abfallgebühren denken. Am 1. September 2026 ist die zweite Rate des Jahres fällig. Die Kreisverwaltung verschickt diesmal keine extra Erinnerung per Post, um Kosten zu sparen. Wer also nicht rechtzeitig zahlt, muss mit einer Mahnung rechnen.

Einige Bewohner haben es einfacher: Wer ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben hat, muss nichts tun. In diesem Fall bucht die Abfallwirtschaft das Geld automatisch vom Konto ab. Wer nicht sicher ist, ob das bei ihm so ist, kann einfach in die Kontoauszüge vom März 2026 schauen. Wenn dort bereits eine Abbuchung der Abfallwirtschaft steht, ist alles erledigt.

Alle anderen müssen den Betrag selbst überweisen. Dabei ist es wichtig, die elfstellige Objektnummer anzugeben. Diese Nummer steht oben rechts auf dem Gebührenbescheid. Ohne diese Angabe kann die Zahlung nicht richtig zugeordnet werden.

Die Abfallwirtschaft empfiehlt allen, auf das Lastschriftverfahren umzustellen. So entfallen die manuellen Überweisungen zweimal im Jahr und es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch verspätete Zahlungen. Das Mandat muss schriftlich und unterschrieben an die Abfallwirtschaft in Bad Ems (Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems) geschickt werden. Alternativ geht es per Fax unter 02603/972-6301 oder per E-Mail an [email protected].

Für den Antrag werden Name, Anschrift, IBAN, BIC und die Objektnummer benötigt. Ein passendes Formular gibt es auf der Webseite www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de im Bereich Service/Anträge.

Quelle: Rhein-Lahn-Kreis – zur Originalmeldung

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