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Rhein-Lahn-Kreis: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten

Copyright und Urheber siehe Bad Ems

Wegen der extremen Trockenheit darf im gesamten Kreisgebiet kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld.

Im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) ist es ab dem 15. August 2026 verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen. Die Kreisverwaltung in Bad Ems hat diese Maßnahme angeordnet, weil es seit Wochen und Monaten kaum geregnet hat.

Die Wasserstände sind so niedrig, dass die Natur gefährdet ist. Wenn jetzt noch mehr Wasser entnommen wird, könnten Tiere und Pflanzen in den Gewässern dauerhaft Schaden nehmen. Die Behörde sieht die Maßnahme als alternativlos an, um den Naturhaushalt zu retten.

Das Verbot gilt für alle. Auch Grundstückseigentümer, deren Land direkt an einem Bach oder See liegt, dürfen kein Wasser mehr herausholen. Eine Ausnahme gibt es nur für die Feuerwehr, wenn es brennt. In anderen Fällen kann man bei der Unteren Wasserbehörde einen Antrag auf eine Ausnahme stellen, wenn es wirklich wichtig ist oder eine extreme Härte vorliegt.

Wer bereits eine offizielle Erlaubnis oder ein altes Recht zur Wassernutzung hat, darf dies unter Umständen weiter tun. Hier gelten jedoch die Einschränkungen, die bereits im jeweiligen Bescheid stehen. Die Behörden werden kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird.

Die Strafen bei Verstößen sind hoch: Wer illegal Wasser entnimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Zudem erinnert die Verwaltung daran, dass Motorpumpen sowieso das ganze Jahr über nur mit einer Genehmigung genutzt werden dürfen. Auch das Aufstauen von Bächen mit Steinen oder Brettern bleibt verboten.

Wie lange das Verbot gilt, steht noch nicht fest. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Die Ermittlungen über die Wasserstände dauern an.

Quelle: Bad Ems – zur Originalmeldung

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