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Bad Ems: Feuerverbot bis September 2026 verlängert

Copyright und Urheber siehe Bad Ems

In der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bleibt das Verbot für offenes Feuer und Feuerwerke bestehen. Die Regelung gilt nun bis zum 2. September 2026.

Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau (Rheinland-Pfalz) wurde ein Verbot ausgesprochen. Es betrifft offenes Feuer im Wald, auf öffentlichen Flächen und in privaten Gärten. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen ist offenes Feuer verboten.

Zusätzlich darf im gesamten Bereich kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Regelung wurde nun bis zum 2. September 2026 verlängert.

Die Entscheidung basiert auf einer Allgemeinverfügung von Alexander Specht vom 27. Juli 2026. Als Grundlage dienen dabei verschiedene Paragrafen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die genaue Allgemeinverfügung kann als PDF-Dokument eingesehen werden.

Quelle: Bad Ems – zur Originalmeldung

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