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Reichelsheim startet Aufklärungskampagne für E-Scooter-Fahrer

Infografik zur E-Scooter-Kampagne „Nur mit Plan“ der Gemeinde Reichelsheim und Polizei Südhessen mit Verhaltensregeln für sicheres Fahren. Copyright und Urheber siehe Reichelsheim

Die Gemeinde will Jugendliche und Erwachsene besser über die Regeln für Elektroroller informieren. Ziel ist es, Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden.

In Reichelsheim (Wetteraukreis, Hessen) sind E-Scooter mittlerweile ein beliebtes Mittel, um zur Schule, zum Sport oder zur Arbeit zu kommen. Damit das Fahren für alle sicher bleibt, macht sich die Gemeinde ab sofort an eine gemeinsame Aktion mit dem Polizeipräsidium Südhessen.

Besonders Jugendliche, Eltern und Leute, die nur selten einen Roller nutzen, sollen in den nächsten Wochen praxisnah über die Risiken und Regeln im Straßenverkehr aufgeklärt werden. Die Gemeinde veröffentlicht dazu in den kommenden Wochen eine Reihe von Beiträgen mit den wichtigsten Grundlagen.

Es gibt dabei klare Gesetze, an die sich jeder halten muss. So dürfen E-Scooter erst ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist zwar nicht nötig, aber die Straßenverkehrsordnung gilt trotzdem komplett. Wer einen Radweg oder eine Schutzspur sieht, muss diese benutzen. Gibt es keinen Radweg, darf man auf die Straße fahren. Gehwege sind hingegen tabu, außer es gibt ein Schild, das es ausdrücklich erlaubt.

Ein wichtiger Punkt ist die Sicherheit: Auf einem Roller darf immer nur eine Person fahren. Wer jemanden mitnimmt, riskiert einen schweren Unfall. Auch beim Alkohol ist Vorsicht geboten. Hier gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren. Für alle unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Zwar schreibt das Gesetz keinen Helm vor, aber die Gemeinde und die Polizei raten dringend dazu, trotzdem einen zu tragen. Nur so kann man sich bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Quelle: Reichelsheim – zur Originalmeldung

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