Rauenberg: Eigentümer müssen Hecken und Bäume zurückschneiden
In Rauenberg (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es Probleme mit zu wild gewachsenen Hecken, Bäumen und Sträuchern auf Privatgrundstücken. Wenn die Pflanzen zu weit in Gehwege, Radwege oder auf die Straße ragen, wird es für die Verkehrsteilnehmer gefährlich. Besonders kritisch ist es, wenn Verkehrsschilder verdeckt werden oder die Gehwege so eng werden, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Das Ordnungsamt bittet deshalb alle Eigentümer, ihre Pflanzen zu kontrollieren. Es gibt klare Vorgaben für die Freiräume: Auf Geh- und Radwegen muss eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern bleiben. Für den Autoverkehr müssen es mindestens 4,50 Meter sein. Die Besitzer sollen dabei bedenken, dass nasses Holz oft noch etwas tiefer hängt.
Auch die Sicht auf Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder muss frei sein. Die Lampen müssen ihr Licht ungehindert auf die Straße werfen können.
Zwar gibt es im Naturschutzgesetz Zeiten, in denen das Schneiden von Gehölzen eigentlich verboten ist. Wenn es aber darum geht, eine Gefahr für andere Menschen zu beseitigen, dürfen und müssen diese Arbeiten jederzeit erledigt werden.
Wer seine Pflanzen vernachlässigt, geht ein Risiko ein. Wenn es wegen eines zu weit gewachsenen Strauchs zu einem Unfall oder zu Sachschäden kommt, kann die Verantwortung beim Eigentümer liegen. Durch den Rückschnitt sorgen die Bewohner zudem für ein schöneres Ortsbild.
Quelle: Rauenberg – zur Originalmeldung