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Prath: Verbot der Wasserentnahme aus Bächen bleibt

Copyright und Urheber siehe Prath

Wer in Prath Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, riskiert weiterhin Ärger. Das Verbot der Kreisverwaltung gilt bis auf Weiteres.

In Prath (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) bleibt das Verbot für die Wasserentnahme aus Bächen und anderen oberirdischen Gewässern bestehen. Die Kreisverwaltung hat klargestellt, dass die entsprechende Anordnung weiterhin und bis auf Widerruf gilt.

Das Verbot trat bereits am 4. Juli 2026 in Kraft. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen und Monaten ist kaum Regen gefallen, weshalb die Wasserstände im gesamten Rhein-Lahn-Kreis extrem niedrig sind. Die Niederschläge liegen weit unter dem Durchschnitt.

Die Behörden warnen, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört werden könnte. Wenn jetzt zusätzlich Wasser aus den Gewässern entnommen wird, verschlimmert das die Situation erheblich. Das Verbot betrifft sowohl den allgemeinen Gebrauch als auch die Entnahme durch Eigentümer oder Anlieger.

Eine Änderung der Lage ist derzeit nicht absehbar. Die Allgemeinverfügung bleibt daher auf unbestimmte Zeit in Kraft.

Quelle: Prath – zur Originalmeldung

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