Pirna: Strenge Regeln für Wasserentnahme bis September 2026
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Sachsen) ist es zu trocken. Die Wasserstände in den Gewässern sind sehr niedrig. Deshalb hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Gewässer zu schützen und sicherzustellen, dass genug Trinkwasser für alle da ist.
Die neuen Regeln treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gelten bis einschließlich 30. September 2026. Wer ohne gültige wasserrechtliche Erlaubnis Pumpen nutzt, um Wasser aus Bächen oder Flüssen zu entnehmen, darf dies nicht mehr tun. Auch das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder anderen Handgefäßen für die Bewässerung ist verboten.
Besonders betroffen sind die privaten Haushalte. Wer seinen Garten bewässern will, darf das nicht zwischen 9 und 19 Uhr tun. Das gilt sowohl für Wasser aus der öffentlichen Leitung als auch für Wasser aus privaten Hausbrunnen, für die keine spezielle Erlaubnis vorliegt.
Auch beim Pool-Spaß gibt es Grenzen: Wer sein privates Becken aus der öffentlichen Leitung füllen möchte, darf keine Menge von mehr als 300 Litern entnehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist untersagt.
Der Landkreis hat angeordnet, dass diese Punkte sofort umgesetzt werden müssen. Es bleibt jedoch möglich, dass die Regeln später wieder aufgehoben oder geändert werden. Genauere Informationen finden sich in der offiziellen Allgemeinverfügung des Landkreises.
Quelle: Pirna – zur Originalmeldung