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Pfungstadt plant Wohnungen bei der Galgenmühle

Copyright und Urheber siehe Pfungstadt

In Pfungstadt sollen neue Wohnungen im Bereich einer ehemaligen Mühle entstehen. Die Stadt lässt die Bürger nun an der Planung teilhaben.

In Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) gibt es Pläne für neues Wohnen. Im Nordosten der Stadt, südlich der Eberstädter Straße, steht eine ehemalige Mühle. Das Gebiet liegt aktuell im sogenannten Außenbereich. Das bedeutet: Hier darf man nach den jetzigen Regeln eigentlich nicht einfach wohnen.

Damit dort trotzdem Häuser oder Wohnungen entstehen können, muss die Stadt die Regeln ändern. Die Stadtverordneten haben deshalb am 22. Juni 2026 beschlossen, einen neuen Bebauungsplan mit dem Namen „Galgenmühle“ aufzustellen. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan angepasst, da die Fläche dort momentan noch als landwirtschaftliche Fläche gilt.

Das geplante Gebiet umfasst insgesamt 3.363 Quadratmeter. Es betrifft die Flurstücke in der Gemarkung Pfungstadt, Flur 6, mit den Nummern 25/3, 71 und 72/1.

Jetzt haben die Bürger die Chance, sich in die Planung einzubringen. Vom 20. Juli bis zum 21. August 2026 liegen die Entwürfe öffentlich aus. Wer wissen will, was genau geplant ist, kann die Unterlagen im Internet unter www.pfungstadt.de oder auf dem Portal bauleitplanung.hessen.de einsehen.

Alternativ kann man die Pläne auch direkt im Stadthaus anschauen. Die Unterlagen liegen im Bauamt (Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung) in der Kirchstraße 12–14 im Raum 207 im zweiten Stock aus. Die Stadt bittet darum, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 7:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr. Mittwochs bleibt das Amt geschlossen.

Wer seine Meinung oder Kritik zu den Plänen äußern möchte, kann eine Stellungnahme abgeben. Das geht am einfachsten per E-Mail an [email protected]. Man kann seine Anmerkungen aber auch schriftlich im Rathaus abgeben oder sie dort mündlich diktieren lassen. Wichtig ist, dass die Rückmeldungen innerhalb der Frist bis zum 21. August eingehen, sonst werden sie bei der Entscheidung eventuell nicht mehr berücksichtigt.

Quelle: Pfungstadt – zur Originalmeldung

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