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Landkreis Darmstadt-Dieburg verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

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Wegen der anhaltenden Trockenheit dürfen in vielen Gewässern keine Wassermengen mehr entnommen werden. Das Verbot gilt seit dem 10. Juli 2026.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen) ist es seit dem 10. Juli 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Die Behörden haben dies per Allgemeinverfügung festgelegt. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft, spätestens jedoch bis zum 30. September 2026.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. Es ist seit längerer Zeit sehr trocken und heiß. Viele Flüsse führen kaum noch Wasser, manche Stellen sind sogar komplett ausgetrocknet. So ist der Ohlebach bei Groß-Umstadt nur noch ein schmales Rinnsal. Auch die Pegel der Modau und der Gersprenz sind inzwischen sehr niedrig. Gleichzeitig wird das Wasser in den Gewässern immer wärmer, was Pflanzen und Tieren schadet.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Vieh darf weiterhin getränkt werden. Außerdem ist es erlaubt, mit kleinen Handgefäßen Wasser zu schöpfen, sofern dies im Rahmen des Gemeingebrauchs geschieht. Wer bereits eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis oder ein altes Recht besitzt, darf diese weiterhin nutzen.

Die Behörden kontrollieren, ob sich alle an das Verbot halten. Wer trotzdem Wasser entnimmt, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können bis zu 100.000 Euro Bußgeld kosten.

Der Landkreis bittet die Menschen zudem, generell sparsam mit Wasser umzugehen. Gärten sollten möglichst mit Regenwasser gegossen werden. Wer gießt, sollte dies nur früh am Morgen oder spät am Abend tun. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Website des Landkreises unter ladadi.de eingesehen werden.

Quelle: Dieburg – zur Originalmeldung

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