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Pfaffenhofen: Neue Regeln für Heizungstausch und Sanierung

Copyright und Urheber siehe Pfaffenhofen an der Roth

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das alte GEG. Hauseigentümer haben nun mehr Spielraum, aber die Fördergelder ändern sich.

Für Hauseigentümer in Pfaffenhofen an der Roth (Landkreis Neu-Ulm, Bayern) ändern sich die Regeln beim Umbau und Heizen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt in Kraft und löst das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

Das bringt vor allem Erleichterungen im Alltag. Die strengen Pflichten sind weggefallen. So muss beim Tausch der Heizung nicht mehr sofort ein Anteil von 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Auch die starren Fristen, bis wann alte Anlagen ausgetauscht werden mussten, gibt es nicht mehr. Die Besitzer haben nun mehr Zeit und Flexibilität bei ihren Entscheidungen, auch wenn dadurch die Klimaschutzziele weniger streng gefasst sind.

Parallel dazu ändern sich die staatlichen Fördergelder der BEG über die KfW. Diese Anpassungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zwar erhalten, aber die Kosten, die gefördert werden, sinken auf maximal 28.000 Euro. Ab Februar 2027 wird dieser Betrag weiter gekürzt. Einige Sonderzuschüsse, wie der Effizienz- und Geschwindigkeitsbonus, fallen weg oder werden kleiner.

Es gibt jedoch eine gute Nachricht für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Diese können künftig von einem neuen, gestaffelten Bonus profitieren, der bis zu 40 Prozent extra bringt.

Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH wenden. Diese ist im Hafenbad 25 in Ulm unter der Telefonnummer 0731-79033080 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Quelle: Pfaffenhofen an der Roth – zur Originalmeldung

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