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Pfaffenhofen: Neue Entschädigungsregeln für Wasserversorgung

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat eine neue Entschädigungssatzung beschlossen. Die neuen Regeln gelten bereits seit Ende Juli.

In Pfaffenhofen an der Ilm (Landkreis Pfaffenhofen, Bayern) gibt es neue Vorgaben für Entschädigungen bei der Wasserversorgung. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat eine entsprechende Satzung beschlossen.

Die neuen Regeln traten kurz nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Satzung wurde am 23. Juli 2026 im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (Nr. 21/2026) bekannt gemacht. Einen Tag nach dieser Bekanntmachung war die Satzung gültig.

Wer die genauen Details der neuen Satzung lesen möchte, kann dies in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes tun. Diese befindet sich in der Hofmarkstraße 32 in 85283 Wolnzach. Die Unterlagen liegen dort während der üblichen Geschäftszeiten aus.

Quelle: Pfaffenhofen an der Ilm – zur Originalmeldung

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